Voraussetzungen
Unser Behandlungsangebot richtet sich an…
Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr, die infolge des chronischen Suchtmittelmissbrauchs - insbesondere Alkohol - gravierende physische, psychische und soziale Folgeschäden davon getragen haben. Dieser Personenkreis ist auf absehbare Zeit zu keinem autonomen, selbstverant- wortlichen Leben in der Lage.
Wann kommt eine Aufnahme nicht in Frage?
- bei akuten Psychosen
- bei akuter Selbstmordgefährdung
- bei schweren und schwersten körperlichen Erkrankungen, die einen hohen pflegerischen Aufwand mit sich bringen
- bei primärem Mißbrauch illegaler Drogen
Aufenthaltsdauer
Die Verweildauer ist unbegrenzt und von der Entwicklung des Bewohners abhängig. Grundsätzlich wird die Rückkehr in ein eigenverantwortliches Leben angestrebt. Das Rehabilitationsziel ist auch erreicht, wenn trotz noch vorhandener Einschränkungen die Eingliederung in andere soziale Einrichtungen (betreutes Wohnen u.ä.) möglich scheint.
Wie erfolgt die Aufnahme?
Wenden Sie sich zur Beantragung ihrer Therapie an:
- Ihre Suchtberatungsstelle
- das Sozialamt des Kreises
- den Sozialpsychatrischen Dienst
- den Sozialdienst der Krankenkasse
- oder direkt an uns
Die Behandlung
Zentrale Ziele der Hilfsangebote sind:
- die Sicherung des Lebens
- Linderung und Überwindung suchtbedingter Erkrankungsfolgen
- Hilfe bei der aktuellen Lebensbewältigung durch Fürsorge, Aufsicht und Kontrolle
- Stärkung Suchtkonträrer Lebensweisen
- Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Autonomie durch Mitarbeit des Bewohners an Gesundungsprozess
Die Angebote sind geprägt durch einen festen Rahmenplan mit:
- Training von alltagsnahen Tätigkeiten
- gemeinsamen Mahlzeiten
- Bewegungsspiele
- externe Logo-, Ergo- und Physiotherapie
- Gruppenarbeit
Entsprechend der vorhandenen Fähigkeiten und Interessen erfolgen Beschäftigungen in den Aufgabenfeldern:
- Hauswirtschaft
- Küche
- Außenanlagen
Außerdem gibt es in kleinem Umfang Trainingsarbeitsplätze in folgenden Bereichen:
- Bistro
- Wäscherei
- Garten ( Obst- und Gemüseanbau )
Neben der gewollten und unterstützten individuellen Freizeitgestaltung gibt es in der Regel u.a. folgende Aktivitäten:
- Kino, Bowlen, Neigungsgruppen
- gemeinsame Feste zu Geburtstagen und entsprechend den Jahreszeiten
- kleinere Ausflüge an den Wochenenden
- eine Tagesfahrt pro Jahr
- ein gemeinsamer fünftägiger Urlaub ( mit Selbstbeteiligung )