Recht und Compliance in der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe
Justitiarin/Syndikusrechtsanwältin der
Havelland Kliniken Unternehmensgruppe
Tel.: 03321 42-1062
E-Mail: carolin.richter@havelland-kliniken.de
Rechtsanwalt
Praxis Freyschmidt, Frings, Pananis, Venn
Hausvogteiplatz 10, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 868759-0
Fax: +49 (0)30 868759-11
E-Mail: p.pananis@ffpv.de
Recht und Compliance
- Einhaltung von Gesetzen und sonstigen externen Rechtsnormen
- Einhaltung von internen Normen wie Betriebsanweisungen, Richtlinien, Standards etc.
- Beachtung allgemeingültiger ethischer Normen und Werte
Wir sind uns jedoch bewusst, dass es auch bei höchster Sorgfalt keinen hundertprozentigen Schutz vor der Verletzung von Rechtsnormen gibt. Bereits schlichte „Betriebsblindheit“ kann zu Regelverstößen führen. Der Gesetzgeber hat mit dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen verpflichtet, eine Interne Meldestelle einzurichten. Mitarbeitende des Unternehmens, oder Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Rechtsvorschriften erlangt haben, können sich an die interne Meldestelle wenden. Verwenden Sie dafür bitte die E-Mailadresse.
Die Antikorruptionsbeauftragte nimmt für die Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe die Aufgaben der internen Meldestelle wahr.
Meldungen können auch an Herrn Dr. Pananis gerichtet werden, der für die Gesellschaften der HKU als Vertrauensanwalt tätig ist und als weiterer Ansprechpartner für die Hinweisgeber zur Verfügung steht.
Die Identität der hinweisgebenden Personen darf grundsätzlich nicht offengelegt werden. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist die Offenlegung der Identität der Hinweisgeber vorgesehen.
Mit der Einrichtung der beiden internen Meldestellen ist die Hoffnung verbunden, möglichst frühzeitig Kenntnis von Regelverstößen zu erhalten, um diesen mit den erforderlichen Maßnahmen zu begegnen und Missständen abzuhelfen.